zur Meldung von Verstößen gegen
Gesetze, Richtlinien und Menschenrechte

Verantwortungsvolles und gesetzeskonformes Handeln hat in unserem Unternehmen höchste Priorität. people at work hat deshalb eine unternehmensexterne Meldestelle eingerichtet.

Das externe Hinweisgebersystem

Unserer offenen und wertschätzenden Führungskultur entsprechend, sollen sich alle Beschäftigten grundsätzlich zunächst vertraulich an ihren direkten Vorgesetzten oder an die Geschäftsleitung wenden.

Für unsere Kunden und Lieferanten sind die jeweiligen Geschäftspartner der richtige Ansprechpartner.

Aufgrund diverser Umstände kann dieser Weg manchmal nicht angemessen oder erfolgreich sein. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der Nutzung des externen Hinweisgebersystems:

 

In diesem Hinweisgebersystem können Sie schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten melden, welches unser Unternehmen oder das Wohlergehen von Mitarbeitenden und dritten Personen betrifft.

Dies betrifft insbesondere Verstöße gegen Straf- oder Bußgeldvorschriften, aber auch gegen sonstiges Bundes-, und/oder Landesgesetze oder europäisches Recht. Gemeldet werden sollen beispielsweise:

Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien in Verbindung mit unserem Unternehmen festgestellt oder vermutet werden und die sich auf unser wirtschaftliches Tun und/oder auf das individuelle Verhalten einer Person innerhalb des Unternehmens beziehen,

Verletzungen der Menschenrechte, Gleichbehandlung oder ein entsprechendes Risiko, die innerhalb unseres Unternehmens, bei einem Einsatzbetrieb oder einem unmittelbaren Zulieferer festgestellt oder vermutet werden.

Welche Arten von Rechtsverstößen im Einzelnen umfasst sind, ist in § 2 Hinweisgeberschutzgesetz geregelt:

https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/HinSchG.pdf

Das Hinweisgebersystem ist nicht gedacht als Stelle für:

• Allgemeine Beschwerden (Unzufriedenheit im Betrieb, Meinungsverschiedenheiten, etc.)
• Notfälle (Bitte bei Notfällen unverzüglich die Arbeitssicherheit oder ähnliche zentrale Notrufstellen kontaktieren)
• Leichte Verletzungen interner Vorschriften (Arbeitsfehler)

Hinweise

Im Sinne einer offenen Kommunikationskultur soll für die Mitarbeiter grundsätzlich der Vorgesetzte der erste Ansprechpartner sein. Sofern der persönliche Kontakt zum Vorgesetzten nicht möglich oder nicht gewünscht ist, können alle Hinweise wie folgt eingereicht werden:

 

✉ schriftlich per Post
people at work GmbH
Vertrauensstelle Compliance
Salzstraße 13
63450 Hanau

oder:

– online über unser externes Hinweisgeberschutzsystem

Alle Hinweise können prinzipiell immer auch anonym abgeben werden.
Zu bedenken ist jedoch, dass es für die Aufklärung des gemeldeten Sachverhaltes sehr hilfreich sein kann, wenn die Möglichkeit besteht, einen Ansprechpartner für Rückfragen zu kennen. Auch eine Stellungnahme/Antwort ist nur möglich, wenn ein Ansprechpartner genannt ist.

Bei der Formulierung des Hinweises ist zu beachten, den angesprochenen Sachverhalt so genau wie möglich zu beschreiben – je mehr Informationen vorliegen, umso einfacher ist die Aufklärung.

Zur Orientierung dienen die fünf W-Fragen:

• Wer? – Wer ist in den angesprochenen Sachverhalt involviert?

• Was? – Was genau ist vorgefallen?

• Wann? – Wann kam es zu dem Vorfall? / Wie lange besteht das Problem bereits?

• Wie? – Wie kam es zu dem genannten Sachverhalt?

• Wo? – Wo genau hat sich der Vorfall ereignet?

 

 

Außerdem soll mitgeteilt werden, falls es eine oder mehrere Personen gibt, die im Rahmen der Bearbeitung des Hinweises auf keinen Fall kontaktiert werden sollten.

Vertraulichkeit der Hinweise und Schutz der Hinweisgebenden
Jeder bei der externen Meldestelle eingereichte Hinweis ist streng vertraulich, egal ob dieser anonym oder unter Namensnennung abgegeben wird.
Hinweisgebende werden durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt, da einheitliche Standards für deren Schutz vorgeschrieben sind.

Das Hinweisgebersystem schützt nicht nur die Hinweisgebenden selbst, sondern auch Dritte, die mit der hinweisgebenden Person in Verbindung stehen (z.B. Unterstützer der hinweisgebenden Person), außerdem benannte Zeugen und die vom Hinweis Betroffenen.

Noch etwas….

Für die in den Hinweisen benannten Personen können die Anschuldigungen oder Vermutungen erhebliche Konsequenzen haben, weshalb das Hinweisgebersystem nur für seriöse, wohl überdachte Hinweise zu nutzen ist.