Grundlagen und Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung
Gesetzliche Grundlagen
Jede Form der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland basiert auf dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Unternehmen der Zeitarbeit müssen im Besitz einer amtlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung sein. people at work wurde diese Erlaubnis von der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit bereits 1999 erteilt und 2002 unbefristet verlängert.
Klare Zugehörigkeiten
Leih- oder Zeitarbeitnehmer erbringen ihre Arbeitsleistung nicht in einer der Niederlassungen von people at work (Verleiher), sondern im Betrieb eines anderen Arbeitgebers (Entleiher). people at work kommt als Arbeitgeber jedoch selbstverständlich auch für alle Sozialleistungen auf.
Tarifvertrag
people at work ist Mitglied im Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und unterliegt somit den zwischen dem iGZ und der Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) getroffenen Tarifvereinbarungen.
Arbeitsvertrag
Alle Mitarbeiter von people at work sind fest angestellt und zwar auf der Grundlage eines schriftlich vereinbarten Arbeitsvertrages. Darin werden alle üblichen Leistungen wie Probezeit, Gehalt, Urlaub usw. transparent und nachvollziehbar geregelt.
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Grundlage jeder Geschäftsbeziehung zwischen people at work und einem Entleiher ist, so wie gesetzlich gefordert, ein schriftlicher Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.
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