In diesem Hinweisgebersystem können Sie schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten melden, welches unser Unternehmen oder das Wohlergehen von Mitarbeitenden und dritten Personen betrifft.
Dies betrifft insbesondere Verstöße gegen Straf- oder Bußgeldvorschriften, aber auch gegen sonstiges Bundes-, und/oder Landesgesetze oder europäisches Recht. Gemeldet werden sollen beispielsweise:
Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien in Verbindung mit unserem Unternehmen festgestellt oder vermutet werden und die sich auf unser wirtschaftliches Tun und/oder auf das individuelle Verhalten einer Person innerhalb des Unternehmens beziehen,
Verletzungen der Menschenrechte, Gleichbehandlung oder ein entsprechendes Risiko, die innerhalb unseres Unternehmens, bei einem Einsatzbetrieb oder einem unmittelbaren Zulieferer festgestellt oder vermutet werden.
Welche Arten von Rechtsverstößen im Einzelnen umfasst sind, ist in § 2 Hinweisgeberschutzgesetz geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/HinSchG.pdf
Das Hinweisgebersystem ist nicht gedacht als Stelle für:
• Allgemeine Beschwerden (Unzufriedenheit im Betrieb, Meinungsverschiedenheiten, etc.)
• Notfälle (Bitte bei Notfällen unverzüglich die Arbeitssicherheit oder ähnliche zentrale Notrufstellen kontaktieren)
• Leichte Verletzungen interner Vorschriften (Arbeitsfehler)
Hinweise
Im Sinne einer offenen Kommunikationskultur soll für die Mitarbeiter grundsätzlich der Vorgesetzte der erste Ansprechpartner sein. Sofern der persönliche Kontakt zum Vorgesetzten nicht möglich oder nicht gewünscht ist, können alle Hinweise wie folgt eingereicht werden:
✉ schriftlich per Post
people at work GmbH
Vertrauensstelle Compliance
Salzstraße 13
63450 Hanau
oder:
– online über unser externes Hinweisgeberschutzsystem